B197 - die neue Automatikregelung für den Autoführerschein

 

Grundsätzlich war es schon immer möglich, die Ausbildung und auch die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug zu absolvieren. Ein großer Vorteil einer Automatikausbildung liegt darin, dass das manuelle Schalten und Kuppeln entfallen. Vielen Fahranfängern fällt das Lernen auf einem Automatikfahrzeug wesentlich leichter.

Bisher gab es jedoch einen Nachteil. Im Führerschein wird die europäische Schlüsselzahl 78 eingetragen. Die Schlüsselzahl reduziert den Führerschein ausschließlich auf Automatikfahrzeuge. Schaltwagen dürfen nicht gefahren werden. Das Streichen der Schlüsselzahl 78 war bisher nur mit dem erneuten Ablegen einer praktischen Fahrprüfung mit einem Schaltwagen möglich. Dies hat sich nun geändert.

Was seit dem 01.04.2021 geändert wurde:

Unter folgenden Voraussetzungen bietet die neue nationale Schlüsselzahl B197 die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde:

Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hat, erhält bei der Erweiterung der Fahrerlaubnis auf aufbauende Klassen wie z. B. Klasse BE, C oder C1 für diese Klassen eine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78, sofern diese Prüfungen mit einem Automatikfahrzeug abgelegt werden.

Die Klasse B197 bewirkt somit keine automatische Einschränkungsbefreiung auf aufbauende Erweiterungsklassen.

Weitere Informationen zu den Führerscheinklassen >>

 

 

 

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